Unsere Leistungen im Arbeitsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte und Interessen als Arbeitnehmer ein, sei es im Falle einer erhaltenen Kündigung oder bei der anschließenden Kündigungsschutzklage. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte und Ansprüche im Arbeitsrecht durchzusetzen.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser fundiertes Fachwissen im Arbeitsrecht. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre arbeitsrechtlichen Anliegen erfolgreich zu lösen.
Ihre kostenfreie Ersteinschätzung…
Füllen Sie jetzt unser kurzes Kontaktformular aus. Nachdem Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist, werden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden. Alternativ können Sie uns gerne auch einfach direkt anrufen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht bekannt aus…
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg: Fatih Bektas
Sind Sie auf der Suche nach einer zuverlässigen Anwaltskanzlei und einem sehr erfahrenen Rechtsanwalt? Dann haben Sie die beste Entscheidung getroffen, indem Sie sich für uns entschieden haben.
Unser Ruf als erstklassiger Rechtsbeistand ist nicht unbegründet: Mit über 18 Jahren an Erfahrung in unterschiedlichen Rechtsgebieten, haben wir unzählige Fälle zum Erfolg geführt. Unsere Expertise reicht von Arbeitsrecht bis hin zu Unternehmensrecht.
Es wäre uns eine Ehre, Ihr Vertrauen zu gewinnen und für Sie zu vertreten.
Unsere Statistik spricht für sich!
Wenn Sie uns beauftragen, machen Sie alles richtig.
5000+
Beratungen
2000+
Gerichtsverfahren
18+
Jahre Erfahrung
2500+
Vergleiche
Häufig gestellte Fragen!
Was ist eine Abfindung?
Eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer wird als Abfindung bezeichnet, wenn diese Zahlung aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezahlt wird. Sinn und Zweck der Abfindung ist es die durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses künftig ausbleibenden Gehaltszahlungen zum Teil zu kompensieren und Arbeitnehmern Zeit zur Suche eines neuen Jobs zu ermöglichen.
Gibt es auch einen Anspruch bei Mini-Jobs oder Teilzeitverträgen?
Mini-Jobber und Teilzeitbeschäftigten haben die gleichen Ansprüche und Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.
Bekomme ich auch eine Abfindung, wenn ich selber kündigen?
Nein, kündigt man selbst, so besteht für die Arbeitgeber keine Veranlassung eine Abfindung zu bezahlen. Diese bezahlt der Arbeitgeber in der Regel nur dann, wenn er das Arbeitsverhältnis beenden möchte und er aber keine Kündigungsgründe hat.
Wie hoch ist eine Abfindung?
Grundsätzlich ist die Höhe einer Abfindung Verhandlungssache. Oftmals wird als „Faustformel“ folgende Berechnung als Grundlage genommen: halber Bruttolohn x Beschäftigungsjahre = Abfindungsbetrag. Dieses ist aber nur ein Orientierungswert. Normalerweise erzielen wir für unsere Mandanten einen viel höheren Abfindungsbetrag.
Muss die Abfindung versteuert werden?
Eine Abfindung ist einkommensteuerpflichtig. Die Steuer wird jedoch aufgrund der Fünftelregelung etwas ermäßigt.Sozialabgaben fallen nicht an.
Wie schnell sollte ich nach Erhalt der Kündigung einen Rechtsanwalt aufsuchen?
Sie sollten sofort einen Anwalt kontaktieren. Zum einen haben Sie nur drei Wochen (ab Zugang der Kündigung bei Ihnen) Zeit gegen diese Klage einzureichen. Zum anderen haben Kündigungen oft Formfehlern (z.B. eine unberechtigte Person hat die Kündigung unterschrieben). In diesem Fall könnte man die Kündigung rechtlich zurückweisen, so dass sie unwirksam wäre. Allerdings hat man hierzu lediglich 1 Woche Zeit, danach ist eine Zurückweisung in der Regel verspätet.
Welche Folgen hat das Versäumen der Drei-Wochen-Frist nach Erhalt einer Kündigung?
Wenn Sie in Deutschland von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben und die Kündigung vor dem Arbeitsgericht anfechten möchten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben, weil ansonsten die Kündigung wirksam wäre. Diese Frist ist im Kündigungsschutzgesetz festgelegt und ist sehr strikt.
Muss ich nach Erhalt der Kündigung mich bei der Arbeitsagentur melden?
Sobald einem bekannt ist, dass man arbeitslos werden wird, ist man verpflichtet, sich sofort bei der Arbeitsagentur zu melden, denn tut man das nicht innerhalb von 3 Tagen nachdem man die Kündigung erhalten hat, bekommt man beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit. Dauert es noch mehr als 3 Monate bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses – dann reicht es, wenn man spätestens einen Tag vor Ablauf der 3-Monats-Frist bei der Arbeitsagentur erscheint. Besser ist, man geht 3 Monate plus 1 Woche früher dort hin.
Welche Kosten entstehen, wenn ich Ihre Dienstleistungen in Anspruch nehme?
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, entstehen Ihnen keine Kosten. Sollten Sie eine Selbstbeteiligung bei Ihrer Versicherung haben so liegt diese in der Regel zwischen 150 – 300 EUR. Besteht keine Rechtsschutzversicherung, dann machen Sie sich keine Sorgen. Bei uns gibt es keine versteckten Gebühren oder zusätzlichen Kosten. Alles wird im Voraus klar kommuniziert. Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, also mit dem gesetzlichen Minimum.
Gesetzliche Links
Weitere links
Proudly powered by WordPress