Probleme bei Krediten oder Darlehensverträgen? Wir helfen!
Unsere Leistungen im Darlehensrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte und Interessen ein, sei bei einer Rückzahlung eines Darlehens, der Erstellung eines Vertrages oder der Verteidigung gegen eine unberechtigte Forderung.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser fundiertes Fachwissen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihr Anliegen erfolgreich zu lösen.
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Häufig gestellte Fragen!
Kann der Darlehensgeber das Darlehen vorzeitig kündigen?
Ja, der Darlehensgeber kann das Darlehen kündigen, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug ist und eine Nachfrist erfolglos verstrichen ist. Die genauen Voraussetzungen für eine Kündigung sind im Darlehensvertrag und § 498 BGB geregelt.
Was kann ich tun, wenn ich der Meinung bin, dass der Darlehensgeber falsche Forderungen stellt?
In solchen Fällen sollten Sie die Forderung schriftlich bestreiten und den Darlehensgeber um eine detaillierte Aufstellung bitten. Prüfen Sie, ob die berechneten Zinsen und Gebühren korrekt sind. Bei Unklarheiten sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
Kann ich ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen, um Zinsen zu sparen?
Grundsätzlich ist eine vorzeitige Rückzahlung möglich, allerdings kann der Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach dem entgangenen Zinsertrag. Es ist wichtig, die Konditionen im Darlehensvertrag zu prüfen, bevor Sie eine vorzeitige Rückzahlung planen.
Ich habe einem Bekannten ein Darlehen gegeben. Dieser zahlt ihn nicht zurück. Was kann ich tun?
Zunächst ist zu prüfen, ob die Rückzahlung fällig ist, beispielsweise weil der Darlehensvertrag ein Rückzahlungsdatum beinhaltet. In diesem Fall sollten Sie den Darlehensnehmer zur Zahlung auffordern. Sofern kein Rückzahlungsdatum vereinbart wurde, müssten Sie den Darlehensvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, § 488 Abs. 3 BGB
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