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Die Erstberatung ist für Sie völlig unverbindlich und kostenlos.
Wussten Sie … viele Arbeitnehmer gehen gegen eine Kündigung nicht vor und verzichten auf ihre Abfindung, weil sie ihre Rechte nicht kennen oder unsicher sind, wie sie vorgehen sollen. Mit professioneller Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Sie das erhalten, was Ihnen zusteht.
BITTE BEACHTEN SIE
✓ Die Ersteinschätzung ersetzt keine Beratung durch einen Rechtsanwalt und ist daher unverbindlich..
✓ Nach Zustellung der Kündigung haben Sie lediglich 21 Tage Zeit, um Klage einzureichen. Versäumen Sie diese Frist, kann die Kündigung in der Regel nicht mehr angefochten werden.
✓ Sobald einem bekannt ist, dass man arbeitslos werden wird, ist man verpflichtet, sich sofort bei der Arbeitsagentur zu melden. Tut man das nicht innerhalb von 3 Tagen nachdem man die Kündigung erhalten hat, bekommt man beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit. Dauert es noch mehr als 3 Monate bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses – dann reicht es, wenn man spätestens einen Tag vor Ablauf der 3-Monats-Frist bei der Arbeitsagentur erscheint.
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