Abfindung nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit

Abfindung nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit 6 Monate zum Monatsende. Als Abfindung werden zwischen 9,5 bis 28,5 Monatsgehälter bezahlt. Näheres finden Sie unten in unserer Tabelle.

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Abfindung nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit

Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Abfindung nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit sein könnten. Dann werfen Sie einen Blick auf die nachfolgenden Tabelle. Wenn Sie möchten, ob Ihnen eine Abfindung nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit zusteht, dann nutzen Sie unseren kostenlosen Erstberatungsservice.

Gehalt bisAbfindung von bisAnspruch
bis 1.000 €9.500 €28.500 €Hier prüfen
bis 1.500 €14.250 €42.750 €Hier prüfen
bis 2.000 €19.000 €57.000 €Hier prüfen
bis 2.500 €23.750 €71.250 €Hier prüfen
bis 3.000 €28.500 €85.500 €Hier prüfen
bis 3.500 €33.250 €99.750 €Hier prüfen
bis 4.000 €38.000 €114.000 €Hier prüfen
bis 4.500 €42.750 €128.250 €Hier prüfen
bis 5.000 €47.500 €142.500 €Hier prüfen
bis 5.500 €52.250 €156.750 €Hier prüfen
bis 6.000 €57.000 €171.000 €Hier prüfen
bis 6.500 €61.750 €185.250 €Hier prüfen
bis 7.000 €66.500 €199.500 €Hier prüfen
bis 7.500 €71.250 €213.750 €Hier prüfen
bis 8.000 €76.000 €228.000 €Hier prüfen
bis 8.500 €80.750 €242.250 €Hier prüfen
bis 9.000 €85.500 €256.500 €Hier prüfen
bis 9.500 €90.250 €270.750 €Hier prüfen
bis 10.000 €95.000 €285.000 €Hier prüfen
bis 10.500 €99.750 €299.250 €Hier prüfen
bis 11.000 €104.500 €313.500 €Hier prüfen
bis 11.500 €109.250 €327.750 €Hier prüfen
bis 12.000 €114.000 €342.000 €Hier prüfen
bis 12.500 €118.750 €356.250 €Hier prüfen
bis 13.000 €123.500 €370.500 €Hier prüfen
bis 13.500 €128.250 €384.750 €Hier prüfen
bis 14.000 €133.000 €399.000 €Hier prüfen
bis 14.500 €137.750 €413.250 €Hier prüfen
bis 15.000 €142.500 €427.500 €Hier prüfen

Sollte Ihr Gehalt zwischen zwei Beträgen liegen, dann wählen Sie einfach die unteres Stufe. z.B. Ihr Gehalt liegt bei 3.200 €, dann wählen Sie die Stufe mit dem Gehalt 3.000 €.

Rechtsanwalt_Bektas_Kündigung
Rechtsanwalt Fatih Bektas

Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit?

In den meisten Fällen gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindung. Ein Arbeitgeber zahlt dennoch in über 90 % der Fällen eine Abfindung, weil er das Arbeitsverhältnis beenden möchte und keine Kündigungsgründe hat, bzw. befürchtet einen Kündigungsrechtsstreit zu verlieren.

Die meisten Arbeitgeber zahlen eine
Abfindung!

Durch eine Klage haben Sie die Möglichkeit eine Abfindung zu erhalten, sofern Sie nicht mehr zu Ihrem Arbeitsplatz zurück wollen.

Je länger Sie im Unternehmen gearbeitet haben, desto höher fällt erfahrungsgemäß die Abfindung aus.

Die meisten Kündigung sind unwirksam!

Sehr viele Kündigungen sind unwirksam. Daher haben Sie sehr gute Chancen gegen die Kündigung erfolgreich vorzugehen. Wird die Kündigung von einem Gericht als unwirksam beurteilt, dann haben Sie Ihren Arbeitsplatz gerettet. Und wenn Sie nicht zurück wollen, dann bezahlt der Arbeitgeber in der Regel eine Abfindung. Aber Achtung Sie haben nur drei Wochen Zeit gegen eine Kündigung vorzugehen.

Wie wird die Abfindung berechnet?

Durch das Vorgehen gegen die Kündigung haben Sie neben einer Abfindung auch die Möglichkeit für Sie günstige Regelung zur verhandeln, z.B. ein sehr gutes Zeugnis. Oder aber man kann die Kündigungsfrist „in die Länge ziehen“, so dass Sie ausreichend Zeit haben eine Anschlussbeschäftigung zu finden und damit nicht auf Arbeitslosengeld angewiesen zu sein.

Sie wollen eine Abfindung erhalten?

Wir helfen weiter!

Prüfen Sie jetzt Ihre Rechte und finden Sie sofort heraus, wie stark Ihre Chance stehen auf eine Abfindung zu erhalten. Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, so lesen Sie jetzt unseren Beitrag: Kündigung erhalten, was nun?

Brutto-Monatsgehalt (in €)
Betriebszugehörigkeit (in Jahre)

Ihre Abfindung beträgt voraussichtlich

0.00
 EUR

bis

0.00
 EUR

⏰⏰⏰ ABER ACHTUNG! 3 Wochen Frist – handeln Sie jetzt!
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Zunächst benötigen wir weiterführende Angaben zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis, um noch genauere Angaben zu Ihrer möglichen Abfindungshöhe machen zu können.

Wie viele Mitarbeiter beschäftigt Ihr Arbeitgeber? (Erforderlich)

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung? (Erforderlich)

Es sind nicht alle erforderlichen Felder ausgefüllt.

Nun benötigen wir noch ein paar persönliche Informationen von Ihnen:

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Ausschließlich für die Zustellung anwaltlicher Informationen zu Ihrem Anliegen.
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Damit Sie - falls notwendig - von Ihrem betreuenden Rechtsanwalt auch kurzfristig erreicht werden können.

Das sagen unsere Mandanten

„Der Anwalt löste meinen komplexen Fall mühelos und gewann mein volles Vertrauen. Hervorragende Leistung!“​

R.B.

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B.F.

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Fast zwei Jahrzehnte stehen wir Arbeitnehmern zur Seite. Mit über 1000 geführten Gerichtsverfahren und einer beeindruckenden Liste zufriedener Kunden haben wir uns als vertrauenswürdiger Partner etabliert. Unsere Erfahrung spricht für sich – lassen Sie uns auch für Sie das Optimum erreichen.

Einfach & Transparent

Wenn es um Abfindungen geht, ist zügiges handeln entscheidend. Deshalb legen wir Wert auf eine schnelle und effiziente Bearbeitung. Wir wissen, wie dringend Sie Hilfe benötigen, und setzen alles daran, Ihnen umgehend zur Seite zu stehen, damit Sie sich wieder sicher fühlen können.

Einfacher Prozess: Sofort Check*

Mit unserem Online-Sofortcheck machen wir den Prozess der Kündigungs- und Abfindungsprüfung so einfach wie möglich. Sie geben Ihre Informationen ein und wir liefern Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten – und das alles in wenigen Minuten und völlig unverbindlich.

Verpassen Sie nicht Ihre Abfindung: Wissen Sie, was Ihnen zusteht?

Wussten Sie, dass zahlreiche Arbeitnehmer nach einer Kündigung auf ihre Abfindung verzichten, obwohl sie eigentlich Anspruch darauf hätten? Ohne fachkundige Beratung könnten auch Sie bares Geld liegen lassen. Sie können mit unserem Sofort-Check Ihren potentiellen Abfindungsanspruch prüfen lassen.

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Beantworten Sie bitte die Fragen, füllen das Formular aus und Laden Sie alle relevante Dokumente hoch.

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Häufig gestellte Fragen!

Was ist eine Abfindung?

Gibt es einen Anspruch auf eine Abfindung nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Gibt es auch einen Anspruch bei Mini-Jobs oder Teilzeitverträgen?

Bekomme ich auch eine Abfindung, wenn ich selber kündigen?

Wie hoch ist eine Abfindung?

Muss die Abfindung versteuert werden?

Wie schnell sollte ich nach Erhalt der Kündigung einen Rechtsanwalt aufsuchen?

Welche Folgen hat das Versäumen der Drei-Wochen-Frist nach Erhalt einer Kündigung?

Muss ich nach Erhalt der Kündigung mich bei der Arbeitsagentur melden?

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* Bitte beachten Sie, dass der Online-Sofortcheck auf keinen Fall eine anwaltliche Beratung ersetzen kann. Vereinbaren Sie daher gleich einen Termin mit uns oder rufen Sie uns an. Bitte beachten Sie, dass Sie nur 3 Wochen (ab Zugang der Kündigung) Zeit haben , um gegen die Kündigung Klage einzureichen. Andernfalls wird die Kündigung im Regelfall als rechtlich wirksam beurteilt.

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