Kündigungfristen berechnen – Rechner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Sie haben eine Kündigung erhalten? Über unseren Sofort-Check können Sie unverindlich Ihre Kündigung prüfen.
Kündigungsfrist berechnen
Hinweis zur Berechnung von Kündigungsfristen
Kündigung zugegangen am:Hier wählen Sie das Datum aus, wann die Kündigung zugegangen ist oder zugehen soll.
Kündigungsfrist: Hier wählen Sie bitte Dauer der Kündigungsfrist aus und weiter unten ob sich die Zahl auf Tage, Wochen oder Monate bezieht. Beträgt die Kündigungsfrist also 3 Monate. So tragen Sie eine 3 ein und wählen DropDown Menü „Monate“ aus.
Kündigung erfolgt zum: Viele Kündigungsfristen erfolgen zum Monatsende. Sofern dies zutreffend ist wählen Sie das hier bitte aus. Aber es kann auch mal sein, dass eine Kündigung tatgenau oder zum Quartalsende erfolgen soll. Hier haben Sie die Option, dass für Sie zutreffende auszuwählen.
Beispiel: In dem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen geregelt
Geben Sie den Tag ein, an dem die Kündigung beim Empfänger zugestellt wird. Bei Kündigungsfrist geben Sie dann 14 ein und Sie wählen Tage aus. Beim Feld „Kündigung erfolgt zum“ geben Sie taggenau ein. Dann noch auf berechnen drücken und der Rechner zeigt Ihnen an zu wann das Arbeitsverhältnis endet.
Beispiel: In dem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende geregelt
Geben Sie den Tag ein, an dem die Kündigung beim Empfänger zugestellt wird. Bei Kündigungsfrist geben Sie dann 3 ein und Sie wählen Monate aus. Beim Feld „Kündigung erfolgt zum“ geben Sie zum Monatsende ein. Dann noch auf berechnen drücken und der Rechner zeigt Ihnen an zu wann das Arbeitsverhältnis endet.
Beispiel: In dem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15ten oder zum Monatsende geregelt
Geben Sie den Tag ein, an dem die Kündigung beim Empfänger zugestellt wird. Bei Kündigungsfrist geben Sie dann 4 ein und Sie wählen Wochen aus. Beim Feld „Kündigung erfolgt zum“ geben Sie zum „15ten oder zum Monatsende „ein. Dann noch auf berechnen drücken und der Rechner zeigt Ihnen an zu wann das Arbeitsverhältnis endet.
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Häufig gestellte Fragen zu Kündigungsfristen
Welche Kündigungsfrist gilt, wenn mein Arbeitsvertrag auf die gesetzliche Regelung verweist?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, wenn Sie weniger als 2 Jahre im Unternehmen sind. Nach längerer Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Fristen gestaffelt.
Was passiert, wenn ich während der Probezeit kündigen möchte?
Während der Probezeit gilt häufig eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen. Die Probezeit gilt nur dann, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Es reicht, wenn die Kündigung am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen wird. Es kommt also darauf an, wann die Kündigung zugestellt wurde.
Beispiel: Probezeit endet am 30.06.2024. Der Arbeitgeber überreicht dem Arbeitnehmer die Kündigung am 30.06.2024. Das Arbeitsverhältnis würde dann am 14.07.2024 enden. Obwohl das Beendigungsdatum (14.07.2024) außerhalb der Probezeit liegt, gilt die Kündigung dennoch als innerhalb der Probezeit zugestellt, da es auf die Zustellung der Kündigung (30.06.2024) ankommt.
Kann ich die Kündigungsfrist verkürzen, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer damit einverstanden sind?
Ja, wenn beide Parteien einverstanden sind, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden. Arbeitnehmer müssen jedoch darauf achten, dass bei einer Verkürzung der Kündigungsfrist eine Sperre der Arbeitsagentur droht. Dieses macht also für den Arbeitnehmer nur Sinn, wenn bereits feststeht, dass eine Anschlussbeschäftigung gefunden wurde.