Abfindung nach 13 Jahren Betriebszugehörigkeit
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt nach 13 Jahren Betriebszugehörigkeit 5 Monate zum Monatsende. Als Abfindung werden zwischen 6,5 bis 19,5 Monatsgehälter bezahlt. Näheres finden Sie unten in unserer Tabelle.
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Abfindung nach 13 Jahren Betriebszugehörigkeit
Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Abfindung nach 13 Jahren Betriebszugehörigkeit sein könnten. Dann werfen Sie einen Blick auf die nachfolgenden Tabelle. Wenn Sie möchten, ob Ihnen eine Abfindung nach 13 Jahren Betriebszugehörigkeit zusteht, dann nutzen Sie unseren kostenlosen Erstberatungsservice.
Tabelle: Abfindung nach 13 Jahren Betriebszugehörigkeit
Gehalt bis | Abfindung von | bis | Anspruch |
---|---|---|---|
bis 1.000 € | 6.500 € | 19.500 € | Hier prüfen |
bis 1.500 € | 9.750 € | 29.250 € | Hier prüfen |
bis 2.000 € | 13.000 € | 39.000 € | Hier prüfen |
bis 2.500 € | 16.250 € | 48.750 € | Hier prüfen |
bis 3.000 € | 19.500 € | 58.500 € | Hier prüfen |
bis 3.500 € | 22.750 € | 68.250 € | Hier prüfen |
bis 4.000 € | 26.000 € | 78.000 € | Hier prüfen |
bis 4.500 € | 29.250 € | 87.750 € | Hier prüfen |
bis 5.000 € | 32.500 € | 97.500 € | Hier prüfen |
bis 5.500 € | 35.750 € | 107.250 € | Hier prüfen |
bis 6.000 € | 39.000 € | 117.000 € | Hier prüfen |
bis 6.500 € | 42.250 € | 126.750 € | Hier prüfen |
bis 7.000 € | 45.500 € | 136.500 € | Hier prüfen |
bis 7.500 € | 48.750 € | 146.250 € | Hier prüfen |
bis 8.000 € | 52.000 € | 156.000 € | Hier prüfen |
bis 8.500 € | 55.250 € | 165.750 € | Hier prüfen |
bis 9.000 € | 58.500 € | 175.500 € | Hier prüfen |
bis 9.500 € | 61.750 € | 185.250 € | Hier prüfen |
bis 10.000 € | 65.000 € | 195.000 € | Hier prüfen |
bis 10.500 € | 68.250 € | 204.750 € | Hier prüfen |
bis 11.000 € | 71.500 € | 214.500 € | Hier prüfen |
bis 11.500 € | 74.750 € | 224.250 € | Hier prüfen |
bis 12.000 € | 78.000 € | 234.000 € | Hier prüfen |
bis 12.500 € | 81.250 € | 243.750 € | Hier prüfen |
bis 13.000 € | 84.500 € | 253.500 € | Hier prüfen |
bis 13.500 € | 87.750 € | 263.250 € | Hier prüfen |
bis 14.000 € | 91.000 € | 273.000 € | Hier prüfen |
bis 14.500 € | 94.250 € | 282.750 € | Hier prüfen |
bis 15.000 € | 97.500 € | 292.500 € | Hier prüfen |
Sollte Ihr Gehalt zwischen zwei Beträgen liegen, dann wählen Sie einfach die unteres Stufe. z.B. Ihr Gehalt liegt bei 3.200 €, dann wählen Sie die Stufe mit dem Gehalt 3.000 €.
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Wussten Sie, dass zahlreiche Arbeitnehmer nach einer Kündigung auf ihre Abfindung verzichten, obwohl sie eigentlich Anspruch darauf hätten? Ohne fachkundige Beratung könnten auch Sie bares Geld liegen lassen. Sie können mit unserem Sofort-Check Ihren potentiellen Abfindungsanspruch prüfen lassen.
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Häufig gestellte Fragen!
Was ist eine Abfindung?
Eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer wird als Abfindung bezeichnet, wenn diese Zahlung aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezahlt wird. Sinn und Zweck der Abfindung ist es die durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses künftig ausbleibenden Gehaltszahlungen zum Teil zu kompensieren und Arbeitnehmern Zeit zur Suche eines neuen Jobs zu ermöglichen.
Gibt es einen Anspruch auf eine Abfindung nach 13 Jahren Betriebszugehörigkeit?
In den meisten Fällen besteht kein Anspruch auf eine Abfindung. Von dieser Regel gibt es jedoch einige Ausnahmen. Beispielsweise kann ein mit einem Betriebsrat vereinbarte Sozialplan eine Abfindungsregelung beinhalten oder ein Arbeitgeber kann eine betriebsbedingte Kündigung nach § 1a KSchG aussprechen. Möglich ist es auch, dass ein Arbeitnehmer bei einem Kündigungsrechtsstreit einen Auflösungsantrag stellt und das Gericht beim vorliegen der Voraussetzungen das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung auflöst. In diesen genannten Fällen besteht tatsächlich ein Anspruch auf eine Abfindung, aber wie bereits gesagt, sind dies Ausnahmefälle.
Gibt es auch einen Anspruch bei Mini-Jobs oder Teilzeitverträgen?
Mini-Jobber und Teilzeitbeschäftigten haben die gleichen Ansprüche und Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.
Bekomme ich auch eine Abfindung, wenn ich selber kündigen?
Nein, kündigt man selbst, so besteht für die Arbeitgeber keine Veranlassung eine Abfindung zu bezahlen. Diese bezahlt der Arbeitgeber in der Regel nur dann, wenn er das Arbeitsverhältnis beenden möchte und er aber keine Kündigungsgründe hat.
Wie hoch ist eine Abfindung?
Grundsätzlich ist die Höhe einer Abfindung Verhandlungssache. Oftmals wird als „Faustformel“ folgende Berechnung als Grundlage genommen: halber Bruttolohn x Beschäftigungsjahre = Abfindungsbetrag. Dieses ist aber nur ein Orientierungswert. Normalerweise erzielen wir für unsere Mandanten einen viel höheren Abfindungsbetrag.
Muss die Abfindung versteuert werden?
Eine Abfindung ist einkommensteuerpflichtig. Die Steuer wird jedoch aufgrund der Fünftelregelung etwas ermäßigt.Sozialabgaben fallen nicht an.
Wie schnell sollte ich nach Erhalt der Kündigung einen Rechtsanwalt aufsuchen?
Sie sollten sofort einen Anwalt kontaktieren. Zum einen haben Sie nur drei Wochen (ab Zugang der Kündigung bei Ihnen) Zeit gegen diese Klage einzureichen. Zum anderen haben Kündigungen oft Formfehlern (z.B. eine unberechtigte Person hat die Kündigung unterschrieben). In diesem Fall könnte man die Kündigung rechtlich zurückweisen, so dass sie unwirksam wäre. Allerdings hat man hierzu lediglich 1 Woche Zeit, danach ist eine Zurückweisung in der Regel verspätet.
Welche Folgen hat das Versäumen der Drei-Wochen-Frist nach Erhalt einer Kündigung?
Wenn Sie in Deutschland von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben und die Kündigung vor dem Arbeitsgericht anfechten möchten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Diese Frist ist im Kündigungsschutzgesetz festgelegt und ist sehr strikt. Wenn Sie diese Frist verpassen, wird die Kündigung auch dann wirksam, wenn sie eigentlich unwirksam gewesen wäre – etwa, weil der Arbeitgeber die Sozialauswahl nicht korrekt durchgeführt hat oder die Kündigung aus anderen Gründen gegen das Kündigungsschutzgesetz verstoßen hat. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch mehr darauf, Ihren Arbeitsplatz oder eine Abfindung zu erhalten. Es gibt allerdings unter sehr engen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage zu beantragen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn Sie trotz aller Ihnen nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert waren, die Klage rechtzeitig zu erheben. Ein solcher Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hinderungsgrunds gestellt werden, und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der Kündigung. In jedem Fall ist es bei einer Kündigung empfehlenswert, sich so schnell wie möglich rechtlichen Rat einzuholen, um keine Fristen zu verpassen und alle verfügbaren Optionen zu kennen.
Muss ich nach Erhalt der Kündigung mich bei der Arbeitsagentur melden?
Sobald einem bekannt ist, dass man arbeitslos werden wird, ist man verpflichtet, sich sofort bei der Arbeitsagentur zu melden. Tut man das nicht innerhalb von 3 Tagen nachdem man die Kündigung erhalten hat, bekommt man beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit. Dauert es noch mehr als 3 Monate bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses – dann reicht es, wenn man spätestens einen Tag vor Ablauf der 3-Monats-Frist bei der Arbeitsagentur erscheint. Besser ist, man geht 3 Monate plus 1 Woche früher dort hin. Beispiel: Der Arbeitnehmer Herr Mustermann erhält am 28.01.2022 ein Kündigungsschreiben. Aufgrund seiner langjährigen Beschäftigung beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate, somit ist er zum 01.08.2022 arbeitslos (sofern er bis dahin keinen neuen Job findet). Laut der oben genannten Frist muss er sich bis spätestens am 30.04.2022 arbeitssuchend melden.
Was passiert nach der Nutzung des Online-Sofortchecks?
Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und mit Ihnen besprechen, ob es Sinn macht gegen Ihre Kündigung vorzugehen. Diese Erstberatung ist für Sie völlig kostenlos.
Welche Kosten entstehen, wenn ich Ihre Dienstleistungen in Anspruch nehme?
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, entstehen Ihnen keine Kosten. Sollten Sie eine Selbstbeteiligung bei Ihrer Versicherung haben so liegt diese in der Regel zwischen 150 – 300 EUR. Besteht keine Rechtsschutzversicherung, dann machen Sie sich keine Sorgen. Bei uns gibt es keine versteckten Gebühren oder zusätzlichen Kosten. Alles wird im Voraus klar kommuniziert. Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, also mit dem gesetzlichen Minimum.
* Bitte beachten Sie, dass der Online-Sofortcheck auf keinen Fall eine anwaltliche Beratung ersetzen kann. Vereinbaren Sie daher gleich einen Termin mit uns oder rufen Sie uns an. Bitte beachten Sie, dass Sie nur 3 Wochen (ab Zugang der Kündigung) Zeit haben , um gegen die Kündigung Klage einzureichen. Andernfalls wird die Kündigung im Regelfall als rechtlich wirksam beurteilt.
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