Berechnung Kündigungsfrist nach § 622 BGB
Berechnung Kündigungsfrist nach § 622 BGB
Kündigungsfrist berechnen
Hinweis zum Rechner
Begin des Arbeitsverhältnisses: Geben Sie hier bitte an, seit wann der Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt ist.
Kündigung durch: Geben Sie bitte an, ob Sie die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer berechnen wollen. Sofern es sich um einen Arbeitnehmer handelt es zu wählen, ob die verlängerten Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer vereinbart wurden. Dieses können Sie dem Arbeitsvertrag entnehmen.
Genaues Kündigungsdatum berechnen: Sofern Sie den genauen Kündigungszeitpunkt berechnen wollen, benutzen Sie bitte unseren Kündigungsfristrechner. Diesen finden Sie hier
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Häufig gestellte Fragen zu Berechnung der Kündigungsfrist nach § 622 BGB
Was genau versteht man unter Urlaubsabgeltung?
Urlaubsabgeltung bezieht sich auf die finanzielle Entschädigung für nicht genommenen Urlaub, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Anstatt den Urlaub in Anspruch zu nehmen, erhalten Arbeitnehmer eine Auszahlung, die dem Wert des nicht genommenen Urlaubs entspricht.
In welchen Fällen habe ich Anspruch auf Urlaubsabgeltung?
Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht in der Regel, wenn aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaub nicht mehr genommen werden kann. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wird oder wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft.
Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?
Die Urlaubsabgeltung wird auf Basis des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechnet. Der Tageswert eines Arbeitstages wird ermittelt und mit der Anzahl der ausstehenden Urlaubstage multipliziert, um den Abgeltungsanspruch zu ermitteln.
Gibt es Besonderheiten bei der Urlaubsabgeltung für Teilzeitkräfte?
Für Teilzeitkräfte wird die Urlaubsabgeltung genauso berechnet wie für Vollzeitkräfte. Wichtig ist, dass der Urlaubsanspruch anteilig zum Arbeitsumfang steht. Der Wert eines Urlaubstages wird basierend auf dem anteiligen Gehalt berechnet, wobei die Anzahl der Arbeitstage pro Woche bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs eine Rolle spielt.
Kann der Anspruch auf Urlaubsabgeltung verfallen?
Urlaubsabgeltungsansprüche verjähren gemäß § 195 BGB nach drei Jahren. Auch ohne Hinweis des Arbeitgebers beginnt die Frist in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin das Unternehmen verlässt – so entschied das BAG. Ausnahmen gelten für frühere Ansprüche vor der Änderung der Rechtsprechung zum Urlaubsverfall.
Hinweis: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31. Januar 2023, Az: 9 AZR 456/20