Abfindung berechnen
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Abfindung berechnen
Berechnung
Ihre Betriebszugehörigkeit beträgt: Jahre.
Ihr möglicher Abfindungsbetrag beträgt: bis EUR
Hinweis zur Abfindung Berechnung
Seit wann sind Sie im Unternehmen beschäftigt? Die sog. Betriebszugehörigkeit ist ein wichtige Indikator für die Berechnung einer Abfindung. Geben Sie hier hier Eintrittsdatum ein.
Bis wann haben Sie im Unternehmen gearbeitet? Um die genaue Betriebszugehörigkeit zu berechnen, müssen Sie hier das Datum eintragen, zu dem das Arbeitsverhältnis endet.
Bruttomonatsgehalt: Anzugeben ist hier das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt. Hierzu zählen also auch Bonuszahlungen und auch Leistungen wie Weihnachtsgeld od. 13tes Monatsgehalt. Am besten nehmen Sie die Lohnzahlungen der letzten 12 Monate und teilen diese durch 12.
Bitte beachten sie, dass es sich bei er Berechnung nur um einen Erfahrungswert handelt. Die tatsächliche Abfindung hängt von vielen Faktoren ab. Unter anderem auch von der Verhandlungstaktik und Strategie im Kündigungsschutzprozess. Sollte bei den Ergebnissen die Fehlermeldung „NaN“ erscheinen, so liegt das daran, dass Sie die Daten nicht korrekt ausgewählt haben. Das sehen Sie daran, dass das Datum hellgrau anstatt schwarz abgebildet ist.
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Häufig gestellte Fragen zur Abfindung
Was genau ist eine Abfindung und wann steht sie mir zu?
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die ein Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer leistet, typischerweise wenn der Arbeitsvertrag beendet wird und es rechtliche Verpflichtungen gibt oder eine Vereinbarung getroffen wurde, um einen Arbeitsstreit zu vermeiden oder zu beenden.
Unter welchen Umständen habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
In Deutschland besteht grundsätzlich kein automatischer gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Ausnahme stellt jedoch die Sozialplanabfindung dar. Bei Betriebsänderungen wie Betriebsschließungen oder massiven Personalabbau können Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf eine Sozialplanabfindung haben. Der Regelfall ist jedoch, dass es keinen Anspruch auf eine Abfindung gibt. Dennoch wird bei fast 90% der Kündigungsstreitigkeiten eine Abfindung bezahlt, da der Arbeitgeber nicht das Risiko eingehen möchte, den Prozess gegen den Arbeitnehmer zu verlieren, da er diesen wieder einstellen und auch ggf. Lohnrückstände vollständig ausgleichen müsste.
Wie wird die Höhe meiner Abfindung ermittelt?
In Deutschland wird bei der Berechnung einer Abfindung oft die Formel „Bruttomonatsverdienst mal Beschäftigungsjahre“ verwendet. Dabei entspricht das „Bruttomonatsverdienst“ dem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers und „Beschäftigungsjahre“ der Anzahl der Jahre, die der Arbeitnehmer beim Unternehmen beschäftigt war. Es ist allerdings zu beachten, dass dies nur eine Faustregel ist und der genaue Betrag der Abfindung von verschiedenen Faktoren abhängen kann, einschließlich der Verhandlungsfähigkeiten des Arbeitnehmers. Daher ist es insbesondere wichtig uns zu beauftragen, da wir genau wissen, wie man den Abfindungsbetrag maximieren kann.
Gibt es Unterschiede in der Abfindungshöhe je nach Kündigungsgrund?
Nein, der Kündigungsgrund spielt bei der Abfindungshöhe keine Rolle. Wie oben bereits ausgeführt, wirken sich der Bruttomonatsverdienst und die Beschäftigungsjahre auf die Abfindungshöhe aus.
Warum werden Abfindungen gezahlt, auch wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht?
Arbeitgeber zahlen häufig eine Abfindung nach Klageerhebung, insbesondere, wenn die Kündigung ungerechtfertigt ist. Ein Kündigungsprozess mit negativem Ausgang hat für den Arbeitgeber zwei große Risiken, einmal das Lohnverzugsrisiko und zum anderen das Wiedereinstellungsrisiko. Verliert der Arbeitgeber den Kündigungsschutzprozess, so muss er den gesamten Lohn seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zu einer finalen Entscheidung des Gerichts nachbezahlen.
Ein Prozess kann in erster Instanz 6-12 Monate dauern, was für den Arbeitgeber natürlich ein erhebliches Risiko darstellt. Damit nicht genug, zusätzlich muss der Arbeitgeber Sie wieder einstellen, was er ja gerade nicht will. Um diesem Risiko zu entgehen, zahlen Arbeitgeber sehr oft Abfindungen, obwohl es keinen grundsätzlichen Anspruch hierauf gibt. Aber wie Sie sehen, ist Voraussetzung für die Zahlung der Abfindung, dass Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Ansonsten fehlt das nötige Druckmittel.
Wie sind Abfindungen steuerlich zu behandeln?
In Deutschland unterliegen Abfindungen grundsätzlich der Einkommensteuer. Es gibt jedoch bestimmte Regelungen und Erleichterungen, die die steuerliche Belastung reduzieren können. Hier sind einige grundlegende Informationen zur steuerlichen Behandlung von Abfindungen in Deutschland:
1. Fünftelregelung: Eine der bekanntesten steuerlichen Erleichterungen für Abfindungen in Deutschland ist die sogenannte Fünftelregelung. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Abfindung so behandelt, als wäre sie über fünf Jahre verteilt worden. Dadurch kann der Steuersatz erheblich gesenkt werden.
2. Sozialversicherungsbeiträge: In der Regel sind Abfindungen nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung auf die Abfindung gezahlt werden müssen. Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerlichen Regelungen komplex sein können und sich über die Zeit ändern können. Daher ist es ratsam, sich bei der Berechnung der Steuer auf eine Abfindung von einem Steuerberater beraten zu lassen.