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Häufig gestellte Fragen!
Wie schnell sollte ich nach Erhalt der Kündigung einen Rechtsanwalt aufsuchen?
Sie sollten sofort einen Anwalt kontaktieren. Zum einen haben Sie nur drei Wochen (ab Zugang der Kündigung bei Ihnen) Zeit gegen diese Klage einzureichen. Zum anderen haben Kündigungen oft Formfehlern (z.B. eine unberechtigte Person hat die Kündigung unterschrieben). In diesem Fall könnte man die Kündigung rechtlich zurückweisen, so dass sie unwirksam wäre. Allerdings hat man hierzu lediglich 1 Woche Zeit, danach ist eine Zurückweisung in der Regel verspätet.
Welche Folgen hat das Versäumen der Drei-Wochen-Frist nach Erhalt einer Kündigung?
Wenn Sie in Deutschland von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben und die Kündigung vor dem Arbeitsgericht anfechten möchten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Diese Frist ist im Kündigungsschutzgesetz festgelegt und ist sehr strikt. Wenn Sie diese Frist verpassen, wird die Kündigung auch dann wirksam, wenn sie eigentlich unwirksam gewesen wäre – etwa, weil der Arbeitgeber die Sozialauswahl nicht korrekt durchgeführt hat oder die Kündigung aus anderen Gründen gegen das Kündigungsschutzgesetz verstoßen hat. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch mehr darauf, Ihren Arbeitsplatz oder eine Abfindung zu erhalten. Es gibt allerdings unter sehr engen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage zu beantragen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn Sie trotz aller Ihnen nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert waren, die Klage rechtzeitig zu erheben. Ein solcher Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hinderungsgrunds gestellt werden, und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der Kündigung. In jedem Fall ist es bei einer Kündigung empfehlenswert, sich so schnell wie möglich rechtlichen Rat einzuholen, um keine Fristen zu verpassen und alle verfügbaren Optionen zu kennen.
Muss ich nach Erhalt der Kündigung mich bei der Arbeitsagentur melden?
Sobald einem bekannt ist, dass man arbeitslos werden wird, ist man verpflichtet, sich sofort bei der Arbeitsagentur zu melden. Tut man das nicht innerhalb von 3 Tagen nachdem man die Kündigung erhalten hat, bekommt man beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit. Dauert es noch mehr als 3 Monate bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses – dann reicht es, wenn man spätestens einen Tag vor Ablauf der 3-Monats-Frist bei der Arbeitsagentur erscheint. Besser ist, man geht 3 Monate plus 1 Woche früher dort hin. Beispiel: Der Arbeitnehmer Herr Mustermann erhält am 28.01.2022 ein Kündigungsschreiben. Aufgrund seiner langjährigen Beschäftigung beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate, somit ist er zum 01.08.2022 arbeitslos (sofern er bis dahin keinen neuen Job findet). Laut der oben genannten Frist muss er sich bis spätestens am 30.04.2022 arbeitssuchend melden.
Was passiert nach der Nutzung des Online-Sofortchecks?
Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und mit Ihnen besprechen, ob es Sinn macht gegen Ihre Kündigung vorzugehen. Diese Erstberatung ist für Sie völlig kostenlos.
Welche Kosten entstehen, wenn ich Ihre Dienstleistungen in Anspruch nehme?
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, entstehen Ihnen keine Kosten. Sollten Sie eine Selbstbeteiligung bei Ihrer Versicherung haben so liegt diese in der Regel zwischen 150 – 300 EUR. Besteht keine Rechtsschutzversicherung, dann machen Sie sich keine Sorgen. Bei uns gibt es keine versteckten Gebühren oder zusätzlichen Kosten. Alles wird im Voraus klar kommuniziert. Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, also mit dem gesetzlichen Minimum.
* Bitte beachten Sie, dass der Online-Sofortcheck auf keinen Fall eine anwaltliche Beratung ersetzen kann. Vereinbaren Sie daher gleich einen Termin mit uns oder rufen Sie uns an. Bitte beachten Sie, dass Sie nur 3 Wochen (ab Zugang der Kündigung) Zeit haben , um gegen die Kündigung Klage einzureichen. Andernfalls wird die Kündigung im Regelfall als rechtlich wirksam beurteilt.