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Häufig gestellte Fragen zum Schwellenwert
Wird der gekündigte Arbeitnehmer auch gezählt.
Ja, der gekündigte muss auch gezählt werden.
Wie wird gezählt?
Die Zählung hängt von der wöchentliche Arbeitszeit. Es gilt folgende Zählung:
Arbeitnehmer mit einer Wöchentliche Arbeitszeit von 0-20 Stunden = 0,5
Arbeitnehmer mit einer Wöchentliche Arbeitszeit von 20-30 Stunden = 0,75
Arbeitnehmer mit einer Wöchentliche Arbeitszeit über 30 Stunden = 1,0
Zählt der Chef mit?
Nein, der Chef zählt in der Regel nicht mit, weil dieser nicht als Arbeitnehmer gilt.