Urlaubsabgeltungsrechner
Urlaubsabgeltungsrechner
Urlaubsabgeltungsrechner
Hinweis zur Berechnung des Urlaubsabgeltungsrechner
Bruttomonatsgehalt: Anzugeben ist hier das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Arbeitstage in der Woche: Geben Sie hier bitte an, wieviel Tage in der Woche Sie arbeiten.
Ausstehende Urlaubstage: Geben Sie hier bitte an, wieviel Tage Urlaub Ihnen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch zustehen.
Was bedeutet Urlaubsabgeltung?
Das Bundesurlaubsgesetz (§ 1 BUrlG) legt fest, dass jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat. Gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub bei einer 6-Tage-Woche 24 Werktage pro Jahr. Bei der heutzutage üblichen 5-Tage-Woche sind es 20 Tage. Doch was passiert, wenn der Urlaub beispielsweise aufgrund einer Kündigung nicht mehr genommen werden kann? In solchen Fällen sieht das Bundesurlaubsgesetz eine finanzielle Abgeltung der nicht genommenen Urlaubstage vor. Die Höhe dieses Anspruchs können Sie mit unserem Rechner ermitteln.
Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?
Kann der Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden, muss er gemäß § 7 Abs. 4 des Bundesurlaubsgesetzes finanziell abgegolten werden. Die Berechnung dieses Abgeltungsanspruchs richtet sich nach § 11 BUrlG. Demnach basiert das Urlaubsentgelt auf dem durchschnittlichen Verdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs (oder im Fall der Abgeltung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses) erzielt hat, wobei Zahlungen für Überstunden unberücksichtigt bleiben. Bei der Berechnung werden Lohnerhöhungen berücksichtigt, jedoch bleiben Verdienstminderungen durch Kurzarbeit, Arbeitsausfälle oder unverschuldete Fehlzeiten im Berechnungszeitraum außer Acht.
Die Formel zur Berechnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs gemäß § 11 Bundesurlaubsgesetz lautet wie folgt:
Schritte zur Berechnung:
- Durchschnittlicher Verdienst ermitteln: Summe des Arbeitsverdienstes (ohne Überstunden) der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Durchschnittliches tägliches Entgelt berechnen: Durchschnittlicher Verdienst geteilt durch die Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitstage in diesen 13 Wochen.
- Urlaubsabgeltung berechnen: Durchschnittliches tägliches Entgelt multipliziert mit der Anzahl der nicht genommenen Urlaubstage.
Diese Formel berücksichtigt, dass Verdienstausfälle durch Kurzarbeit, unverschuldete Fehlzeiten oder Arbeitsausfälle.
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Häufig gestellte Fragen zum Urlaubsanspruch bei Kündigung
Was genau versteht man unter Urlaubsabgeltung?
Urlaubsabgeltung bezieht sich auf die finanzielle Entschädigung für nicht genommenen Urlaub, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Anstatt den Urlaub in Anspruch zu nehmen, erhalten Arbeitnehmer eine Auszahlung, die dem Wert des nicht genommenen Urlaubs entspricht.
In welchen Fällen habe ich Anspruch auf Urlaubsabgeltung?
Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht in der Regel, wenn aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaub nicht mehr genommen werden kann. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wird oder wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft.
Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?
Die Urlaubsabgeltung wird auf Basis des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechnet. Der Tageswert eines Arbeitstages wird ermittelt und mit der Anzahl der ausstehenden Urlaubstage multipliziert, um den Abgeltungsanspruch zu ermitteln.
Gibt es Besonderheiten bei der Urlaubsabgeltung für Teilzeitkräfte?
Für Teilzeitkräfte wird die Urlaubsabgeltung genauso berechnet wie für Vollzeitkräfte. Wichtig ist, dass der Urlaubsanspruch anteilig zum Arbeitsumfang steht. Der Wert eines Urlaubstages wird basierend auf dem anteiligen Gehalt berechnet, wobei die Anzahl der Arbeitstage pro Woche bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs eine Rolle spielt.
Kann der Anspruch auf Urlaubsabgeltung verfallen?
Urlaubsabgeltungsansprüche verjähren gemäß § 195 BGB nach drei Jahren. Auch ohne Hinweis des Arbeitgebers beginnt die Frist in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin das Unternehmen verlässt – so entschied das BAG. Ausnahmen gelten für frühere Ansprüche vor der Änderung der Rechtsprechung zum Urlaubsverfall.
Hinweis: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31. Januar 2023, Az: 9 AZR 456/20