Urlaubsabgeltungsrechner

Probleme mit Urlaubsfragen? Wir helfen weiter! Berechnen Sie Ihre Urlaubsabgeltung.

Urlaubsabgeltungsrechner

Mit unserem Rechner können Sie ausrechnen, wieviel Sie bei nicht genommenen Urlaub ausgezahlt bekommen. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Rechner.

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Urlaubsabgeltungsrechner

Rechner

Urlaubsabgeltungsrechner

Abgeltungsanspruch: 0

Hinweis zur Berechnung des Urlaubsabgeltungsrechner

Bruttomonatsgehalt: Anzugeben ist hier das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Arbeitstage in der Woche: Geben Sie hier bitte an, wieviel Tage in der Woche Sie arbeiten.

Ausstehende Urlaubstage: Geben Sie hier bitte an, wieviel Tage Urlaub Ihnen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch zustehen.

Was bedeutet Urlaubsabgeltung?

Das Bundesurlaubsgesetz (§ 1 BUrlG) legt fest, dass jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat. Gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub bei einer 6-Tage-Woche 24 Werktage pro Jahr. Bei der heutzutage üblichen 5-Tage-Woche sind es 20 Tage. Doch was passiert, wenn der Urlaub beispielsweise aufgrund einer Kündigung nicht mehr genommen werden kann? In solchen Fällen sieht das Bundesurlaubsgesetz eine finanzielle Abgeltung der nicht genommenen Urlaubstage vor. Die Höhe dieses Anspruchs können Sie mit unserem Rechner ermitteln.

Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?

Kann der Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden, muss er gemäß § 7 Abs. 4 des Bundesurlaubsgesetzes finanziell abgegolten werden. Die Berechnung dieses Abgeltungsanspruchs richtet sich nach § 11 BUrlG. Demnach basiert das Urlaubsentgelt auf dem durchschnittlichen Verdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs (oder im Fall der Abgeltung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses) erzielt hat, wobei Zahlungen für Überstunden unberücksichtigt bleiben. Bei der Berechnung werden Lohnerhöhungen berücksichtigt, jedoch bleiben Verdienstminderungen durch Kurzarbeit, Arbeitsausfälle oder unverschuldete Fehlzeiten im Berechnungszeitraum außer Acht.

Die Formel zur Berechnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs gemäß § 11 Bundesurlaubsgesetz lautet wie folgt:

Schritte zur Berechnung:

  1. Durchschnittlicher Verdienst ermitteln: Summe des Arbeitsverdienstes (ohne Überstunden) der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  2. Durchschnittliches tägliches Entgelt berechnen: Durchschnittlicher Verdienst geteilt durch die Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitstage in diesen 13 Wochen.
  3. Urlaubsabgeltung berechnen: Durchschnittliches tägliches Entgelt multipliziert mit der Anzahl der nicht genommenen Urlaubstage.

Diese Formel berücksichtigt, dass Verdienstausfälle durch Kurzarbeit, unverschuldete Fehlzeiten oder Arbeitsausfälle bei der Berechnung nicht einbezogen werden.


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Häufig gestellte Fragen zum Urlaubsanspruch bei Kündigung

Was genau versteht man unter Urlaubsabgeltung?

In welchen Fällen habe ich Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?

Gibt es Besonderheiten bei der Urlaubsabgeltung für Teilzeitkräfte?

Kann der Anspruch auf Urlaubsabgeltung verfallen?

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