UrlaubsanspruchUrlaubsanspruch Der Urlaubsanspruch bezeichnet die gesetzlich oder vertraglich festgelegte Anzahl von bezahlten freien Tagen pro Jahr. Er dient der Erholung des Arbeitnehmers und beträgt in Deutschland mindestens 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. nach Kündigung

Urlaubsanspruch nach Kündigung:

Ein:e Mitarbeiter:in kündigt und hat noch Urlaubstage übrig – was nun? Dieser Leitfaden erklärt alle wichtigen Regelungen zum Urlaubsanspruch nach Kündigung und zeigt anhand von Praxisbeispielen, wie Sie den Resturlaub korrekt berechnen und abgelten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Mitarbeiter:innen behalten ihren Urlaubsanspruch auch nach einer Kündigung
  • Bei Ausscheiden bis 30.06.: Anteiliger Urlaubsanspruch pro Beschäftigungsmonat
  • Bei Ausscheiden nach 30.06.: Voller gesetzlicher Mindesturlaub steht zu
  • Nicht genommener Urlaub muss finanziell abgegolten werden
  • Die Regelungen gelten bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung

1. Gesetzlicher Rahmen des Urlaubsanspruchs

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt:

  • Bei 5-Tage-Woche: 20 Urlaubstage
  • Bei 6-Tage-Woche: 24 Urlaubstage

Wichtig: Der Urlaubsanspruch muss grundsätzlich „in Natur“ genommen werden – das heißt als bezahlte Freistellung von der Arbeit. Nur wenn dies nicht mehr möglich ist, erfolgt eine finanzielle Abgeltung.

2. Urlaubsanspruch nach Kündigung bis 30.06.

Scheiden Mitarbeiter:innen in der ersten Jahreshälfte aus, gilt:

  • Pro vollem Beschäftigungsmonat: 1/12 des Jahresurlaubs
  • Beispielrechnung bei 24 Urlaubstagen und Ausscheiden zum 31.03.:
  • 24 Tage ÷ 12 Monate × 3 Monate = 6 Urlaubstage
  • Bruchteile von mindestens 0,5 Tagen werden aufgerundet

3. Urlaubsanspruch nach Kündigung nach 30.06.

Bei Ausscheiden nach dem 30.06. haben Mitarbeiter:innen Anspruch auf:

  • Den vollen gesetzlichen Mindesturlaub
  • Bei vertraglichem Mehrurlaub: Anteilige Berechnung möglich, wenn „pro rata temporis“-Klausel vereinbart
  • Beispiel: Bei 30 Vertragsurlaubstagen
  • 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub (voller Anspruch)
  • 10 Tage Mehrurlaub anteilig nach Beschäftigungsmonaten

4. Urlaubsabgeltung: Berechnung und Auszahlung

Nicht genommener Urlaub muss finanziell abgegolten werden:

  • Berechnungsbasis: Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen
  • Überstundenvergütungen bleiben unberücksichtigt
  • Formel: (Bruttolohn 13 Wochen × ausstehende Urlaubstage) ÷ Arbeitstage in 13 Wochen

Beispielrechnung:

  • Monatsgehalt: 2.500 € brutto
  • Resturlaub: 3 Tage
  • Berechnung: (2.500 € × 3 Monate × 3 Tage) ÷ 65 Arbeitstage = 346,15 € brutto

5. Sonderfälle und Ausnahmen

Bei Arbeitsunfähigkeit

  • Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Urlaubs bleibt bestehen
  • Zusatzurlaub kann bei vertraglicher Vereinbarung verfallen

Bei fristloser Kündigung

  • Urlaubsanspruch bleibt grundsätzlich bestehen
  • Sofortige Freistellung unter Anrechnung der Urlaubstage möglich
  • Alternative: Finanzielle Abgeltung

6. Verzicht und Umwandlung

Mitarbeiter:innen können:

  • Urlaubsabgeltung gegen höhere AbfindungAbfindung Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung, die ein Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer leistet, wenn dessen Arbeitsverhältnis endet. Sie dient als finanzielle Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und soll die wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen, die dem Arbeitnehmer durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen. tauschen
  • Verzichtserklärung nur im Rahmen eines Vergleichs
  • Schriftliche Vereinbarung erforderlich

7. Praxistipps für Arbeitgeber

  • Urlaubsanspruch bei Kündigung sofort prüfen
  • Resturlaub möglichst vor Ausscheiden gewähren
  • Abgeltungsansprüche schriftlich dokumentieren
  • Bei Zusatzurlaub: Vertragsklauseln prüfen
  • Im Zweifelsfall rechtliche Beratung einholen

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Urlaubsanspruch Rechner

i Nach Arbeitsvertrag, TarifvertragTarifvertrag Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern und Gewerkschaften, die Arbeitsbedingungen wie Löhne und Arbeitszeiten regelt. Er gilt für alle Mitglieder der beteiligten Organisationen und kann für allgemeinverbindlich erklärt werden. oder Bundesurlaubsgesetz
Bei Vorhandensein wird der übergesetzliche Urlaub zeitanteilig berechnet
Zwischenberechnung:
Gesetzlicher Mindestanspruch bei 5-Tage-Woche: 20 Tage
Gesetzlicher Mindestanspruch bei 6-Tage-Woche: 24 Tage
Ihr anteiliger gesetzlicher Anspruch: Tage
Gesetzlicher Mindesturlaub: Tage
Bei Austritt nach dem 30.06. voller Anspruch
Übergesetzlicher Urlaub: Tage
Berechnung je nach vertraglicher Regelung
Gesamtanspruch: Tage
Hinweis: Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, werden auf volle Urlaubstage aufgerundet.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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Häufig gestellte Fragen zur Urlaubsabgeltung

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