Die Pflegezeit erlaubt Arbeitnehmern, sich vorübergehend von der Arbeit freistellen zu lassen, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen. Sie kann bis zu sechs Monate dauern und ist ebenfalls mit einem Kündigungsschutz verbunden.
Die Pflegezeit erlaubt Arbeitnehmern, sich vorübergehend von der Arbeit freistellen zu lassen, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen. Sie kann bis zu sechs Monate dauern und ist ebenfalls mit einem Kündigungsschutz verbunden.