Der Urlaubsanspruch bezeichnet die gesetzlich oder vertraglich festgelegte Anzahl von bezahlten freien Tagen pro Jahr. Er dient der Erholung des Arbeitnehmers und beträgt in Deutschland mindestens 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche.
Der Urlaubsanspruch bezeichnet die gesetzlich oder vertraglich festgelegte Anzahl von bezahlten freien Tagen pro Jahr. Er dient der Erholung des Arbeitnehmers und beträgt in Deutschland mindestens 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche.