Equal Pay

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Equal Pay in Deutschland: Rechtliche Grundlagen und Praxis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

    Als Kanzlei für Arbeitsrecht möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Aspekte von Equal Pay in Deutschland geben. Dieser Artikel richtet sich sowohl an Arbeitnehmer, die ihre Rechte in Bezug auf Lohngleichheit verstehen und durchsetzen möchten, als auch an Arbeitgeber, die ihre rechtlichen Verpflichtungen kennen und umsetzen müssen.

    Gesetzliche Grundlagen des Equal Pay in Deutschland

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

    Das AGG bildet die Basis für den Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben, einschließlich der Entgeltdiskriminierung.

    • Für Arbeitnehmer: § 7 AGG verbietet ausdrücklich die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts bei der Vergütung. Sie haben das Recht auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit.
    • Für Arbeitgeber: Sie sind verpflichtet, aktiv Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung zu ergreifen (§ 12 AGG). Dies umfasst auch die Überprüfung und Anpassung von Vergütungsstrukturen.

    Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)

    Dieses 2017 in Kraft getretene Gesetz ist ein Meilenstein für die Durchsetzung von Lohngleichheit:

    1. Auskunftsanspruch:
      • Für Arbeitnehmer: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten haben Sie das Recht, Auskunft über die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung zu erhalten (§ 10 EntgTranspG).
      • Für Arbeitgeber: Sie müssen auf Anfrage die erforderlichen Informationen bereitstellen und dabei den Datenschutz beachten.
    2. Berichtspflicht:
      • Für Arbeitgeber: Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen regelmäßig Berichte zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen (§ 21 EntgTranspG).

    Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

    § 4 TzBfG verbietet die Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten, was insbesondere für die Lohngleichheit relevant ist.

    • Für Arbeitnehmer: Als Teilzeitbeschäftigter haben Sie Anspruch auf anteilig gleiche Vergütung und Leistungen wie Vollzeitbeschäftigte.
    • Für Arbeitgeber: Sie müssen sicherstellen, dass Teilzeitbeschäftigte nicht benachteiligt werden, weder bei der Grundvergütung noch bei Zusatzleistungen.

    Rechtliche Durchsetzung von Equal Pay

    Individualklage nach § 15 AGG

    • Für Arbeitnehmer: Wenn Sie sich in Bezug auf Ihr Entgelt diskriminiert fühlen, können Sie Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche geltend machen. Die Klagefrist beträgt zwei Monate nach Kenntnis der Benachteiligung (§ 15 Abs. 4 AGG).
    • Für Arbeitgeber: Beachten Sie, dass bei Indizien für eine Diskriminierung die Beweislast bei Ihnen liegt (§ 22 AGG). Es ist ratsam, Entgeltstrukturen gut zu dokumentieren.

    Verbandsklagerecht

    Nach § 17 Abs. 2 EntgTranspG können bei groben Verstößen gegen die Entgeltgleichheit auch Gewerkschaften und Betriebsräte klagen.

    Aktuelle Rechtsprechung zu Equal Pay

    Aktuelle Rechtsprechung zu Equal Pay

    1. Bundesarbeitsgericht zur Entgeltdiskriminierung (BAG, Urteil vom 21.01.2021 – 8 AZR 488/19)

    Das BAG hat klargestellt, dass für die Vermutung einer Entgeltdiskriminierung bereits der Vergleich mit einem einzigen Kollegen des anderen Geschlechts ausreicht, der ein höheres Entgelt für gleichwertige Arbeit erhält.

    • Für Arbeitnehmer: Dies erleichtert Ihnen die Beweisführung bei Verdacht auf Entgeltdiskriminierung.
    • Für Arbeitgeber: Achten Sie besonders auf die Rechtfertigung von Gehaltsunterschieden zwischen Mitarbeitern in vergleichbaren Positionen.

    2. Europäischer Gerichtshof zur mittelbaren Diskriminierung (EuGH, Urteil vom 03.06.2021 – C-624/19)

    Der EuGH hat entschieden, dass auch mittelbare Diskriminierungen, z.B. durch Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten, gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts verstoßen können.

    • Für Arbeitnehmer: Auch indirekte Benachteiligungen, die sich statistisch häufiger auf ein Geschlecht auswirken, können anfechtbar sein.
    • Für Arbeitgeber: Überprüfen Sie Ihre Vergütungsstrukturen auch auf mittelbare Diskriminierungseffekte.

    3. Bundesarbeitsgericht zu Equal Pay in der Leiharbeit (BAG, Urteil vom 16.10.2019 – 4 AZR 66/18)

    Leiharbeitnehmer haben nach 9 Monaten Einsatz im selben Betrieb Anspruch auf Equal Pay, es sei denn, ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag regelt etwas anderes.

    • Für Leiharbeitnehmer: Prüfen Sie Ihren Anspruch auf gleiche Bezahlung nach 9 Monaten Einsatzdauer.
    • Für Entleihunternehmen: Berücksichtigen Sie diese Regelung bei der langfristigen Planung von Leiharbeitseinsätzen.

    4. Landesarbeitsgericht Niedersachsen zur Auskunftspflicht (LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.08.2022 – 9 Sa 608/21)

    Das LAG Niedersachsen hat entschieden, dass Arbeitgeber bei einem Auskunftsersuchen nach dem EntgTranspG verpflichtet sind, das durchschnittliche Vergleichsentgelt anzugeben, auch wenn nur ein einziger Vergleichsarbeitnehmer vorhanden ist.

    • Für Arbeitnehmer: Sie haben Anspruch auf aussagekräftige Informationen, selbst wenn die Vergleichsgruppe klein ist.
    • Für Arbeitgeber: Bereiten Sie sich darauf vor, detaillierte Auskünfte zu erteilen, auch bei kleinen Vergleichsgruppen.

    5. Bundesarbeitsgericht zur Entgeltumwandlung (BAG, Urteil vom 21.09.2021 – 3 AZR 147/21)

    Das BAG hat entschieden, dass eine Regelung zur Entgeltumwandlung, die Teilzeitbeschäftigte benachteiligt, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

    • Für Arbeitnehmer in Teilzeit: Prüfen Sie, ob Sie bei betrieblichen Altersvorsorgemodellen gleichberechtigt behandelt werden.
    • Für Arbeitgeber: Stellen Sie sicher, dass Ihre Modelle zur Entgeltumwandlung Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte gleich behandeln.

    6. Europäischer Gerichtshof zur Vergleichbarkeit von Tätigkeiten (EuGH, Urteil vom 03.06.2021 – C-624/19)

    Der EuGH hat die Kriterien für die Vergleichbarkeit von Tätigkeiten im Rahmen des Equal Pay-Grundsatzes präzisiert. Demnach können auch Tätigkeiten in verschiedenen Abteilungen oder sogar an verschiedenen Standorten vergleichbar sein.

    • Für Arbeitnehmer: Dies erweitert Ihre Möglichkeiten, Vergleiche mit anderen Positionen im Unternehmen anzustellen.
    • Für Arbeitgeber: Berücksichtigen Sie bei der Gestaltung von Vergütungsstrukturen auch abteilungs- und standortübergreifende Vergleiche.

    7. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zu Ansprüchen aus dem EntgTranspG (LAG Baden-Württember, Urteil vom 01.10.2024 – Az: 2 Sa 14/24)

    Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg vom 01.10.2024 befasst sich mit der Klage einer Angestellten, die eine höhere Vergütung nach dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) und dem Gleichbehandlungsgrundsatz gefordert hatte. Die Klägerin, die in Teilzeit in der dritten Führungsebene eines Unternehmens im Großraum Stuttgart arbeitete, verlangte die Anpassung ihrer Vergütung an das Medianentgelt der männlichen Vergleichsgruppe und den bestbezahlten Kollegen. Sie argumentierte, dass sie geschlechtsbezogen benachteiligt worden sei.

    Kernaussage des Urteils

    Das Gericht gab der Klägerin nur teilweise recht und sprach ihr etwa 130.000 Euro von den geforderten rund 420.000 Euro zu. Das LAG stellte fest, dass eine geschlechtsbezogene Benachteiligung nur insoweit vorliege, als die Klägerin ein niedrigeres Gehalt als das Medianentgelt der männlichen Vergleichsgruppe erhalten habe. Es sah jedoch keine ausreichenden Indizien, um der Klägerin die vollständige Differenz zu dem von ihr genannten männlichen Kollegen zuzusprechen. Entscheidend war, dass das individuelle Gehalt der Klägerin sowohl unter dem Median der weiblichen als auch der männlichen Vergleichsgruppe lag, was zwar auf eine Benachteiligung hinweist, jedoch nicht automatisch auf eine geschlechtsbezogene Diskriminierung in der geforderten Höhe.

    Konsequenzen für Arbeitgeber

    1. Sorgfalt bei Entgelttransparenz: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Gehaltsstrukturen transparent und diskriminierungsfrei sind. Das EntgTranspG verpflichtet sie, geschlechtsbezogene Unterschiede im Entgelt zu vermeiden und nachvollziehbar zu rechtfertigen.
    2. Beweislast bei Differenzierung: Wenn ein Mitarbeiter eine Ungleichbehandlung vermutet, muss der Arbeitgeber im Zweifel nachweisen, dass etwaige Unterschiede in der Vergütung auf objektiven Kriterien wie Berufserfahrung oder Arbeitsqualität beruhen.
    3. Durchschnittsorientierte Gleichbehandlung: Differenzierungen innerhalb einer Gruppe (z. B. zwischen verschiedenen männlichen oder weiblichen Führungskräften) sollten sich am Durchschnitt der jeweiligen Gruppe orientieren, um dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu entsprechen.

    Konsequenzen für Arbeitnehmer

    1. Klagemöglichkeiten: Arbeitnehmer können bei Verdacht auf geschlechtsbezogene Benachteiligung nach dem EntgTranspG klagen. Dabei ist jedoch eine fundierte Begründung erforderlich, warum ein bestimmtes Entgelt als diskriminierend angesehen wird.
    2. Begrenzter Anspruch auf Höhergruppierung: Ein Anspruch auf Gehaltsanpassung orientiert sich in der Regel am Median und nicht an den höchsten Gehältern der Vergleichsgruppe. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer sich nur dann erfolgreich auf eine Gehaltsanpassung berufen können, wenn sie glaubhaft machen können, dass ihre Vergütung unter dem Median der vergleichbaren Gruppe liegt und dies geschlechtsbedingt ist.

    Das Urteil verdeutlicht, dass eine bloße Gehaltsdifferenz zwischen Geschlechtern allein nicht ausreicht, um eine Diskriminierung erfolgreich geltend zu machen. Vielmehr müssen spezifische Indizien für eine geschlechtsbedingte Benachteiligung vorliegen. Gleichzeitig zeigt es aber auch, dass Gerichte diese Ansprüche durchaus ernst nehmen und bei begründetem Verdacht Gehaltsanpassungen zusprechen können.

    Praktische Umsetzung von Equal Pay

    Für Arbeitnehmer

    1. Informationen sammeln: Nutzen Sie Ihren Auskunftsanspruch nach dem EntgTranspG, um Informationen über vergleichbare Positionen zu erhalten.
    2. Dokumentation: Führen Sie genaue Aufzeichnungen über Ihre Tätigkeiten, Qualifikationen und Leistungen.
    3. Gesprächssuche: Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung, um eine gütliche Einigung zu erzielen.
    4. Betriebsrat einbeziehen: Nutzen Sie die Unterstützung des Betriebsrats, falls vorhanden.
    5. Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um Ihre individuellen Optionen zu prüfen.
    6. Fristen beachten: Achten Sie auf die zweimonatige Klagefrist nach dem AGG.

    Für Arbeitgeber

    1. Regelmäßige Überprüfung: Führen Sie regelmäßige Audits Ihrer Vergütungsstrukturen durch, um potenzielle Ungleichheiten zu identifizieren.
    2. Transparente Gehaltsstrukturen: Entwickeln Sie klare und nachvollziehbare Kriterien für die Entgeltfindung und -entwicklung.
    3. Schulungen: Sensibilisieren Sie Führungskräfte und HR-Mitarbeiter für das Thema Equal Pay und unbewusste Vorurteile.
    4. Dokumentation: Führen Sie genaue Aufzeichnungen über Gehaltsstrukturen und -entscheidungen, um im Streitfall Ihre Position belegen zu können.
    5. Proaktive Anpassungen: Wenn Sie Ungleichheiten feststellen, nehmen Sie proaktiv Anpassungen vor, ohne auf Beschwerden zu warten.
    6. Berichterstattung: Erfüllen Sie Ihre Berichtspflichten nach dem EntgTranspG gewissenhaft und nutzen Sie die Ergebnisse zur kontinuierlichen Verbesserung.

    Herausforderungen bei der Durchsetzung von Equal Pay

    Trotz klarer gesetzlicher Grundlagen gibt es in der Praxis noch Hürden:

    1. Beweisführung: Es kann schwierig sein, eine Diskriminierung nachzuweisen, insbesondere bei indirekter Diskriminierung.
    2. Vergleichbarkeit der Tätigkeiten: Die Bewertung der Gleichwertigkeit von Arbeit ist oft komplex und umstritten.
    3. Fehlendes Wissen: Viele Arbeitnehmer und auch einige Arbeitgeber kennen die rechtlichen Grundlagen nicht ausreichend.
    4. Angst vor Konsequenzen: Betroffene Arbeitnehmer scheuen oft die Konfrontation mit dem Arbeitgeber aus Furcht vor negativen Folgen.
    5. Komplexität der Vergütungssysteme: Moderne Vergütungsmodelle mit variablen Komponenten erschweren oft den direkten Vergleich.
    6. Kulturelle Barrieren: In manchen Branchen herrscht noch immer eine Kultur der Geheimhaltung bezüglich Gehältern, was Transparenz erschwert.

    Vorteile der Umsetzung von Equal Pay

    Für Arbeitnehmer

    1. Finanzielle Gerechtigkeit: Angemessene Vergütung für Ihre Arbeit und Qualifikationen.
    2. Motivation und Zufriedenheit: Das Gefühl, fair behandelt zu werden, steigert die Arbeitsmotivation.
    3. Karrierechancen: Gleiche Bezahlung kann zu verbesserten Karrieremöglichkeiten führen.

    Für Arbeitgeber

    1. Rechtssicherheit: Minimierung des Risikos von Klagen und rechtlichen Auseinandersetzungen.
    2. Arbeitgeberattraktivität: Faire Vergütungsstrukturen machen Sie als Arbeitgeber attraktiver.
    3. Mitarbeiterbindung: Zufriedene Mitarbeiter bleiben länger im Unternehmen.
    4. Produktivitätssteigerung: Faire Bezahlung kann zu höherer Motivation und Leistungsbereitschaft führen.
    5. Positives Unternehmensimage: Engagement für Lohngerechtigkeit verbessert die öffentliche Wahrnehmung.

    Fazit und Ausblick

    Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Equal Pay in Deutschland haben sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Dennoch bleibt die praktische Umsetzung eine Herausforderung für alle Beteiligten.

    Für Arbeitnehmer ist es wichtig, ihre Rechte zu kennen und bei Verdacht auf Entgeltdiskriminierung aktiv zu werden. Nutzen Sie die vorhandenen rechtlichen Instrumente und scheuen Sie sich nicht, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.

    Arbeitgeber sollten Equal Pay nicht nur als rechtliche Verpflichtung, sondern als Chance begreifen. Faire und transparente Vergütungsstrukturen können zu einem positiven Arbeitsklima, höherer Mitarbeiterzufriedenheit und letztlich zu größerem Unternehmenserfolg beitragen.

    Die Rechtsprechung entwickelt sich stetig weiter, und es ist zu erwarten, dass die Durchsetzung von Equal Pay in Zukunft noch effektiver werden wird. Aktuelle Trends deuten darauf hin, dass folgende Entwicklungen zu erwarten sind:

    1. Verstärkte Transparenzpflichten: Es ist wahrscheinlich, dass Unternehmen in Zukunft noch umfassendere Offenlegungspflichten in Bezug auf ihre Vergütungsstrukturen haben werden.
    2. Automatisierte Überprüfungssysteme: Mit fortschreitender Digitalisierung könnten KI-gestützte Tools zur Erkennung von Lohnungleichheiten verstärkt zum Einsatz kommen.
    3. Intersektionale Ansätze: Die Rechtsprechung könnte sich in Zukunft verstärkt mit Mehrfachdiskriminierungen (z.B. Geschlecht und Alter) auseinandersetzen.
    4. Europäische Harmonisierung: Es ist zu erwarten, dass die EU weitere Schritte unternehmen wird, um die Lohngleichheit in allen Mitgliedstaaten voranzutreiben.

    Praktische Empfehlungen für die Zukunft

    Für Arbeitnehmer

    1. Bleiben Sie informiert: Verfolgen Sie aktuelle Entwicklungen im Bereich Equal Pay und kennen Sie Ihre Rechte.
    2. Netzwerken: Tauschen Sie sich mit Kollegen über Gehaltsfragen aus, soweit dies rechtlich und vertraglich zulässig ist.
    3. Weiterbildung: Investieren Sie in Ihre Fähigkeiten und Qualifikationen, um Ihre Verhandlungsposition zu stärken.
    4. Selbstbewusstsein stärken: Üben Sie Gehaltsverhandlungen und lernen Sie, Ihren Wert selbstbewusst zu vertreten.

    Für Arbeitgeber

    1. Proaktive Anpassung: Warten Sie nicht auf gesetzliche Vorgaben, sondern gestalten Sie aktiv faire Vergütungsstrukturen.
    2. Digitalisierung nutzen: Implementieren Sie moderne HR-Systeme, die eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung von Gehaltsstrukturen erleichtern.
    3. Kulturwandel fördern: Etablieren Sie eine Unternehmenskultur, die Transparenz und Fairness in den Mittelpunkt stellt.
    4. Langfristige Strategie: Entwickeln Sie eine langfristige Strategie zur Förderung von Diversität und Inklusion, die über reine Lohngleichheit hinausgeht.

    Die Rolle von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen

    Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Equal Pay:

    • Tarifverträge: Sie können branchenweite Standards für faire Entlohnung setzen und tragen oft zur Reduzierung des Gender Pay Gaps bei.
    • Betriebsvereinbarungen: Sie bieten die Möglichkeit, unternehmensspezifische Regelungen zur Förderung der Entgeltgleichheit zu treffen.

    Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten die Möglichkeiten dieser Instrumente kennen und nutzen.

    Equal Pay im internationalen Kontext

    Deutschland steht mit seinen Bemühungen um Lohngleichheit nicht allein da. Ein Blick über die Grenzen kann wertvolle Erkenntnisse liefern:

    • Island: Hat als erstes Land eine gesetzliche Zertifizierungspflicht für Unternehmen zur Einhaltung von Equal Pay eingeführt.
    • Schweden: Setzt auf umfassende Transparenz bei Gehältern, was zu einer der geringsten Gender Pay Gaps in Europa führt.
    • USA: Einige Bundesstaaten haben strikte Gesetze erlassen, die es Arbeitgebern verbieten, nach dem bisherigen Gehalt von Bewerbern zu fragen.

    Diese internationalen Ansätze können als Inspiration für weitere Entwicklungen in Deutschland dienen.

    Fazit: Equal Pay als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

    Die Verwirklichung von Equal Pay ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle Akteure einbezieht:

    • Arbeitnehmer sind aufgerufen, ihre Rechte zu kennen und wahrzunehmen.
    • Arbeitgeber tragen die Verantwortung für faire und transparente Vergütungsstrukturen.
    • Gewerkschaften und Betriebsräte spielen eine wichtige Rolle bei der Verhandlung und Überwachung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
    • Der Gesetzgeber ist gefordert, den rechtlichen Rahmen kontinuierlich weiterzuentwickeln und an neue Herausforderungen anzupassen.
    • Die Justiz trägt durch ihre Rechtsprechung zur Konkretisierung und Weiterentwicklung des Equal Pay-Grundsatzes bei.

    Nur durch das Zusammenwirken aller Beteiligten kann das Ziel der tatsächlichen Lohngerechtigkeit erreicht werden. Equal Pay ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch ein wichtiger Faktor für wirtschaftlichen Erfolg und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

    Als Kanzlei für Arbeitsrecht sehen wir es als unsere Aufgabe, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in diesem wichtigen Prozess zu unterstützen und zu beraten. Die Herausforderungen sind komplex, aber die Chancen, die sich aus der konsequenten Umsetzung von Equal Pay ergeben, überwiegen bei weitem.

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