Kündigungsschreiben gem. § 1a KSchG

Kündigungsschreiben gem. § 1a KSchG – Muster

Genereller Hinweis zum Umgang mit Mustern

Ein Muster ersetzt in keinem Fall eine anwaltliche Beratung. Der nachfolgende Text dient lediglich als Muster, um zu veranschaulichen, welche Aspekte bei einer solchen Darstellung berücksichtigt werden sollten. Bitte beachten Sie, dass die hier dargebotenen Formulierungen lediglich Vorschläge sind und keine rechtliche Beratung im spezifischen Fall darstellen. Für die Korrektheit oder Vollständigkeit können wir keine Garantie übernehmen. Wenn Sie sich an dieser Vorlage orientieren oder sie übernehmen möchten, ist es wichtig, dass Sie sich der Bedeutung dieses Beispieltextes in allen Details bewusst sind. Bedenken Sie, dass die Wahl eines bestimmten Textes rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, die in Ihrem speziellen Fall möglicherweise nicht angemessen sind. Bei Unsicherheiten oder Unklarheiten empfehlen wir, rechtlichen Rat einzuholen.

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Muster: Kündigungsschreiben gem. § 1a KSchG

Herrn
Max Mustermann
Mus­ter­stra­ße 99
12345 Fantasiestadt

Per Bo­ten 

Fantasie­stadt, XX.XX.20XX

Betreff: Betriebsbedingte Kündigung gem. § 1 a KSchG

Sehr geehrter Herr Mustermann,

wir kündigen hiermit das mit Ihnen seit dem XX.XX.XXXX bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich fristgemäß zum XX.XX.XXXX. Für den Fall, dass durch diesen Termin die maßgebliche Kündigungsfrist nicht gewahrt sein sollte, gilt die Kündigung zum nächstzulässigen Zeitpunkt.

Die Kündigung erfolgt wegen dringender betrieblicher Erfordernisse. Gem. § 1a Abs. 1 KSchG weisen wir Sie darauf hin, dass, sofern Sie bis zum Ablauf der Frist des § 4 S. 1 KSchG keine Klage auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist (sog Kündigungsschutzklage), Sie mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben. Erheben Sie daher keine Kündigungsschutzklage so steht Ihnen eine Abfindung gem. § 1a Abs. 2 KSchG zu, die der Höhe nach …… EUR brutto beträgt und sich wie folgt berechnet:

0,5 Monatsverdienste in Höhe von …… EUR brutto für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, bei Ihnen …… Jahre. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses wurde ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet.

Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Eine Arbeitsuchendmeldung kann online, persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Auch wenn eine Weiterbeschäftigung vorgesehen ist, sind Sie zur Meldung verpflichtet, solange der Vertrag über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses noch nicht geschlossen wurde. Eine Verletzung der Pflicht zur Meldung nach § 38 Abs. 1 SGB III kann zum Eintritt einer Sperrzeit führen.

Mit freundlichen Grüßen

_____________________________

Unterschrift Martha Musterfrau

Geschäftsführe­rin

Hinweis

Die Kündigung muss gem. § 623 BGB im Original unterzeichnet sein anderenfalls ist sie unwirksam. Weitere Information zur Schriftform der Kündigung erhalten Sie hier. Weiter sollte die Kündigung von einer Vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein. Wer vertretungsberechtigt ist, können Sie hier nachlesen. Als Arbeitgeber haben Sie den Zugang der Kündigung nachzuweisen. Wir empfehlen, sofern eine persönliche Übergabe vor Zeugen nicht möglich sein sollte, die Zustellung per Boten. Mehr zu dem Thema Zustellung erfahren Sie hier.

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