Arbeitnehmerüberlassung, auch Leiharbeit genannt, bezeichnet die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte. Der Leiharbeitnehmer steht in einem Arbeitsverhältnis zum Verleiher, arbeitet aber im Betrieb des Entleihers.
Arbeitnehmerüberlassung, auch Leiharbeit genannt, bezeichnet die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte. Der Leiharbeitnehmer steht in einem Arbeitsverhältnis zum Verleiher, arbeitet aber im Betrieb des Entleihers.