Anscheinsbeweis bei Postzustellung

Anscheinsbeweis bei Postzustellung

Anscheinsbeweis Postzustellung: BAG-Urteil schafft Klarheit bei Kündigungszugang

Wegweisendes Urteil zum Anscheinsbeweis Postzustellung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 20.06.2024 (Az. 2 AZR 213/23) eine grundlegende Entscheidung zum Anscheinsbeweis bei der Zustellung einer Kündigung mittels Einwurf-Einschreiben getroffen. Die zentrale Aussage: Es besteht ein Beweis des ersten Anscheins, dass Bedienstete der Deutschen Post AG Briefe zu den postüblichen Zeiten zustellen. Das Gericht wies die Revision der Klägerin zurück und bestätigte damit die Wirksamkeit der Kündigung zum 31.12.2021.

Der Fall zum im Detail

Der konkrete Sachverhalt

  • Arbeitgeber kündigte zum 31.12.2021
  • Kündigungsschreiben vom 28.09.2021
  • Zustellung durch Postbediensteten am 30.09.2021
  • Vereinbarte Kündigungsfrist: ein Vierteljahr zum Quartalsende
  • Klägerin bestritt Zustellung zu üblichen Zeiten
  • Klägerin argumentierte für Beendigung zum 31.03.2022

Die Entscheidung des BAG

Das BAG entschied klar: Die Kündigung war zum 31.12.2021 wirksam. Begründung:

  1. Anscheinsbeweis greift durch
  2. Zustellung erfolgte zu postüblichen Zeiten
  3. Klägerin konnte Anscheinsbeweis nicht erschüttern

Rechtliche Grundlagen

Voraussetzungen für wirksamen Zugang

  1. Verkehrsübliche Einbringung in Empfängerbereich
  2. Möglichkeit zur Kenntnisnahme unter gewöhnlichen Verhältnissen
  3. Briefkasten als anerkannte Empfangseinrichtung

BAG zur Bedeutung des Anscheinsbeweis Postzustellung

  • Anscheinsbeweis gilt bei Zustellung durch Postbedienstete
  • Postübliche Zeiten ergeben sich aus Arbeitszeiten
  • Örtliche Variation der Zustellzeiten unschädlich
  • Keine exakte Uhrzeitbestimmung erforderlich

Praktische Bedeutung des Anscheinsbeweis Postzustellung

Für Arbeitgeber

  1. Vereinfachte Beweissituation durch Anscheinsbeweis
  2. Höhere Rechtssicherheit bei Kündigungen
  3. Keine Dokumentation genauer Uhrzeiten nötig

Für Arbeitnehmer

  1. Bloßes Bestreiten reicht nicht aus
  2. Konkrete atypische Umstände müssen nachgewiesen werden
  3. Regelmäßige Briefkastenleerung wichtig

Voraussetzungen für Erschütterung des Anscheinsbeweis Postzustellung

Was nicht ausreicht

  • Einfaches Bestreiten der Zustellung
  • Verweis auf individuelle Leerungsgewohnheiten
  • Behauptung unüblicher Zustellzeit ohne Beweis

Was notwendig ist

  1. Nachweis atypischer Umstände
  2. Konkrete Belege für abweichenden Geschehensablauf
  3. Ernsthafte alternative Möglichkeiten

Fazit zum Anscheinsbeweis Postzustellung

Das BAG-Urteil stärkt die Position von Arbeitgebern bei der Kündigungszustellung. Der Anscheinsbeweis ermöglicht eine praktikable Handhabung von Zustellungsfragen. Für die Praxis bedeutet dies:

  1. Zustellung durch Postbedienstete schafft Anscheinsbeweis
  2. Postübliche Zeiten sind maßgeblich
  3. Erschütterung des Anscheinsbeweis nur mit konkreten Nachweisen
  4. Klare Orientierung für künftige Rechtsprechung

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