Genereller Hinweis zum Umgang mit Mustern
Ein Muster ersetzt in keinem Fall eine anwaltliche Beratung. Der nachfolgende Text dient lediglich als Muster, um zu veranschaulichen, welche Aspekte bei einer solchen Darstellung berücksichtigt werden sollten. Bitte beachten Sie, dass die hier dargebotenen Formulierungen lediglich Vorschläge sind und keine rechtliche Beratung im spezifischen Fall darstellen. Für die Korrektheit oder Vollständigkeit können wir keine Garantie übernehmen. Wenn Sie sich an dieser Vorlage orientieren oder sie übernehmen möchten, ist es wichtig, dass Sie sich der Bedeutung dieses Beispieltextes in allen Details bewusst sind. Bedenken Sie, dass die Wahl eines bestimmten Textes rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, die in Ihrem speziellen Fall möglicherweise nicht angemessen sind. Bei Unsicherheiten oder Unklarheiten empfehlen wir, rechtlichen Rat einzuholen.
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Muster: Ordentliche Änderungskündigung durch Arbeitgeber
Herrn
Max Mustermann
Musterstraße 99
12345 Fantasiestadt
Per Boten
Fantasiestadt, XX.XX.20XX
Betreff: Ordentliche Änderungskündigung Ihres Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrter Herr Mustermann,
wir kündigen hiermit das mit Ihnen seit dem XX.XX.XXXX bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich fristgemäß zum XX.XX.XXXX. Für den Fall, dass durch diesen Termin die maßgebliche Kündigungsfrist nicht gewahrt sein sollte, gilt die Kündigung zum nächstzulässigen Zeitpunkt.
Gleichzeitig bieten wir Ihnen an, anliegenden Arbeitsvertrag abzuschließen. Der anliegende Arbeitsvertrag ist von uns bereits gegengezeichnet und würde am Tag nach Beendigung des bisherigen Arbeitsvertrages beginnen. Sollten Sie das Änderungsangebot annehmen wollen, reichen Sie uns bitte den von Ihnen unterzeichneten Arbeitsvertrag innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens zurück. Sie können das Angebot auch ablehnen oder unter Vorbehalt (§ 2 KSchG) annehmen.
Rein vorsorglich für den Falls, dass Sie unser Angebot ablehnen solten weisen wir auf folgendes hin: Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Eine Arbeitsuchendmeldung kann online, persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Auch wenn eine Weiterbeschäftigung vorgesehen ist, sind Sie zur Meldung verpflichtet, solange der Vertrag über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses noch nicht geschlossen wurde. Eine Verletzung der Pflicht zur Meldung nach § 38 Abs. 1 SGB III kann zum Eintritt einer Sperrzeit führen.
Mit freundlichen Grüßen
_____________________________
Unterschrift Martha Musterfrau
Geschäftsführerin
Hinweis
Die Kündigung muss gem. § 623 BGB im Original unterzeichnet sein anderenfalls ist sie unwirksam. Weitere Information zur Schriftform der Kündigung erhalten Sie hier. Weiter sollte die Kündigung von einer Vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein. Wer vertretungsberechtigt ist, können Sie hier nachlesen. Als Arbeitgeber haben Sie den Zugang der Kündigung nachzuweisen. Wir empfehlen, sofern eine persönliche Übergabe vor Zeugen nicht möglich sein sollte, die Zustellung per Boten. Mehr zu dem Thema Zustellung erfahren Sie hier.