Präzensschulungen für Betriebsräte

Präsenzschulungen für Betriebsräte und Personalräte

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Beschluss vom 7. Februar 2024 eine wichtige Entscheidung zur Durchführung von Präsenzschulungen für Personalräte getroffen. Das Urteil gilt aber auch gleichermaßen für Betriebsräte. Dieser Artikel analysiert die Auswirkungen für die betriebliche Praxis.

Bedeutung von Präsenzschulungen für Betriebsräte

Schulungen sind für Betriebsräte essentiell, um ihre Aufgaben kompetent wahrnehmen zu können. Dabei stellt sich häufig die Frage nach dem geeigneten Format – Präsenz oder Online. Das neue BAG-Urteil schafft hier wichtige Klarheit.

Der aktuelle Fall zu Präsenzschulungen für Betriebsräte

Die Ausgangssituation

Eine Luftverkehrsgesellschaft weigerte sich, die Kosten für eine Präsenzschulung zweier Personalvertretungsmitglieder zu übernehmen. Der Arbeitgeber verwies auf ein günstigeres Online-Angebot desselben Anbieters.

Die rechtliche Problematik

Der Fall warf grundsätzliche Fragen auf:

    • Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des Schulungsformats
    • Bedeutung der Kosteneffizienz
    • Umfang des Beurteilungsspielraums

Die BAG-Entscheidung im Detail

Leitsatz des Gerichts

Eine durch Tarifvertrag errichtete Personalvertretung in einem Luftfahrtunternehmen, für deren Kosten, Sachaufwand und Schulungen die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes gelten, hat bei der Entscheidung über die Entsendung ihrer Mitglieder auf eine Schulung einen Beurteilungsspielraum, der sich grundsätzlich auch auf das Schulungsformat erstreckt.

Kernaussagen des Gerichts

Das BAG (Az. 7 ABR 8/23) stellte klar:

    • Personalvertretungen haben Wahlrecht beim Schulungsformat
    • Kostenargument allein ist nicht entscheidend
    • Einschätzung der Effektivität liegt bei der Personalvertretung

Rechtliche Begründung

Die Entscheidung stützt sich auf:

    • Das Prinzip der Mitbestimmung
    • Die Erforderlichkeit der Schulungsmaßnahme
    • Den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit

Praktische Auswirkungen für Arbeitgeber

Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber müssen:

    • Schulungskosten auch bei teurerer Präsenzvariante tragen
    • Entscheidungen der Personalvertretung respektieren
    • Sachgerechte Begründungen akzeptieren

Kostenfragen

Zu berücksichtigen sind:

    • Schulungsgebühren
    • Reise- und Übernachtungskosten
    • Verpflegungsaufwendungen

Bedeutung für Betriebsräte und Personalvertretungen

Neue Rechte

Betriebsräte können nun:

    • Frei zwischen Online- und Präsenzformat wählen
    • Die Effektivität selbst einschätzen
    • Präsenzschulungen ohne Kostendruck wahrnehmen

Grenzen des Ermessens

Zu beachten sind:

    • Pflicht zur wirtschaftlichen Mittelverwendung
    • Nachvollziehbare Begründung der Formatwahl
    • Berücksichtigung betrieblicher Belange

Best Practices für die Umsetzung

Empfehlungen für Betriebsräte

    • Sorgfältige Dokumentation der Auswahlgründe
    • Transparente Kommunikation mit dem Arbeitgeber
    • Vergleich verschiedener Schulungsangebote

Tipps für Arbeitgeber

    • Offener Dialog über Schulungsformate
    • Proaktive Budgetplanung
    • Entwicklung von Schulungsrichtlinien

Fazit und Ausblick

Das BAG-Urteil zu Präsenzschulungen für Betriebsräte stärkt die Position der Arbeitnehmervertretungen deutlich. Es schafft Rechtssicherheit bei der Wahl des Schulungsformats und betont die Bedeutung der Mitbestimmung.

Für die Zukunft bedeutet dies:

    • Mehr Flexibilität bei der Schulungsplanung
    • Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung
    • Fokus auf Qualität statt reiner Kostenorientierung

Rechtliche Grundlage: BAG-Beschluss vom 7. Februar 2024 (Az. 7 ABR 8/23)

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