Wichtige Fristen im Arbeitsrecht

Wichtige Fristen im Arbeitsrecht

Wichtige Fristen im Arbeitsrecht:

Im Arbeitsrecht gibt es wichtige Fristen, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten müssen. Diese wichtigen Fristen im Arbeitsrecht sind entscheidend, um Rechte zu wahren und Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten Fristen im Arbeitsrecht vor.

Unverzügliche Zurückweisung bei fehlender Vollmacht / Vollmachtsvorlage

Wenn ein Vertreter ohne Vollmacht handelt, muss die Zurückweisung unverzüglich erfolgen. Im Regelfall beträgt diese Frist maximal 7 Tage.

Widerspruch gegen Betriebsübergang

Arbeitnehmer können einem Betriebsübergang innerhalb eines Monats nach Zugang der ordnungsgemäßen Unterrichtung widersprechen.

Ausspruch einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund

Eine fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des wichtigen Grundes ausgesprochen werden.

Frist zur Annahme geänderter Arbeitsbedingungen im Rahmen einer Änderungskündigung

Nach einer Änderungskündigung haben Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, die geänderten Arbeitsbedingungen anzunehmen, ggf. unter Vorbehalt.

Erhebung der Kündigungsschutzklage bei dem Arbeitsgericht

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.

Lessen Sie hierzu unsere Beitrag, Kündigung erhalten was nun?

Erklärungsfrist zur Verweigerung der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

Wenn festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde, muss der Arbeitnehmer innerhalb einer Woche nach Rechtskraft des Urteils erklären, ob er das Arbeitsverhältnis fortsetzen möchte.

Klagefrist zur Geltendmachung, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages unwirksam ist

Arbeitnehmer müssen innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages klagen, wenn sie die Befristung für unwirksam halten.

Schriftliche Geltendmachung von Entschädigung und Schadensersatz nach dem AGG

Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden.

Frist für Einspruch gegen Versäumnisurteil im Arbeitsrecht

Gegen ein Versäumnisurteil kann innerhalb einer Woche ab Zustellung des Urteils Einspruch eingelegt werden.

Klage auf Schadensersatz oder Entschädigung nach § 15 AGG

Eine Klage auf Schadensersatz oder Entschädigung muss innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Geltendmachung des Anspruchs erhoben werden.

Fristen für Berufungseinlegung und Berufungsbegründung

Die Berufung gegen ein arbeitsgerichtliches Urteil muss innerhalb eines Monats eingelegt und innerhalb von zwei Monaten begründet werden.

Frist zur Mitteilung der Schwerbehinderung nach Erhalt einer Kündigung

Schwerbehinderte müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung ihre Schwerbehinderung mitteilen, sofern der Arbeitgeber davon keine Kenntnis hatte.

Frist zur Mitteilung der Schwangerschaft nach Erhalt einer Kündigung

Schwangere Arbeitnehmerinnen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung ihre Schwangerschaft mitteilen, sofern der Arbeitgeber davon keine Kenntnis hatte.

Gesetzlichen Kündigungsfristen bei Arbeitsverträgen

Die Kündigungsfristen für Arbeitgeber variieren je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. Diese Fristen sind im § 622 BGB detailliert geregelt.

Frist zur Beantragung von Elternzeit beim Arbeitgeber

Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn, für den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen vor Beginn, beantragt werden.

Fazit

Diese wichtigen Fristen im Arbeitsrecht sollten stets beachtet werden, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und Ansprüche nicht zu verlieren. Regelmäßige Überprüfung der Fristen und rechtzeitige Handlungen sind unerlässlich im Arbeitsalltag.

Wichtige Fristen im Arbeitsrecht: Übersicht

BeschreibungGesetzliche GrundlageFrist
Unverzügliche Zurückweisung bei fehlender Vollmacht / Vollmachtsvorlage§ 174 BGBIm Regelfall maximal 7 Tage
Widerspruch gegen Betriebsübergang
§ 613 a Abs. 6 S.1 BGB1 Monat ab Zugang ordnungsgemäßer Unterrichtung
Ausspruch einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
§ 626 Abs. 2 BGB2-Wochen-Frist ab Kenntnis
Frist zur Annahme (ggfs. unter Vorbehalt) geänderter Arbeitsbedingungen im Rahmen einer Änderungskündigung
§ 2 KSchG3-Wochen-Frist
Erhebung der Kündigungsschutzklage bei dem Arbeitsgericht
§ 4 KSchG3 Wochen nach Zugang der Kündigung
Erklärungsfrist zur Verweigerung der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch ausgesprochene Kündigung nicht beendet wurde.§ 12 KSchG1 Woche ab Rechtskraft des Urteils
Klagefrist zur Geltendmachung, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages unwirksam ist.§ 17 TzBfGinnerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages
Schriftliche Geltendmachung von Entschädigung und Schadensersatz nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
§ 15 Abs. 4 S. 1 AGGinnerhalb von 2 Monaten ab dem Verstoß
Diese variieren und müssen stets auch auf ihrer Wirksamkeit überprüft werden. Es gibt einstufige und zweistufige Ausschlussfristen und Verfallfristen. Solche Fristen können im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder z.B. einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Geregelt häufig in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen häufig
drei Monate
Frist für Einspruch gegen Versäumnisurteil im Arbeitsrecht
§ 59 Abs.1 ArbGG Notfrist von einer Woche ab Zustellung des Urteils
Klage auf Schadensersatz oder Entschädigung nach § 15 AGG
§ 61 b ArbGG 3 Monate nach schriftlicher Geltendmachung des Anspruchs
Fristen für Berufungseinlegung und Berufungsbegründung
§ 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG Berufungseinlegung
1 Monat Berufungsbegründung 2 Monate
Frist zur Mitteilung der Schwerbehinderung nach Erhalt einer Kündigung, sofern der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Schwerbehinderung hat. § 242 BGB (Verwirkung)3 Wochen ab Zugang der Kündigung
Frist zur Mitteilung der Schangerschaft nach Erhalt einer Kündigung, sofern der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Schwerbehinderung hat.§ 17 Abs. 1 MuSchG2 Wochen ab Zugang der Kündigung
Gesetzlichen Kündigungsfristen bei Arbeitsverträgen § 622 BGBFür eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1.
zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2.
fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3.
acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4.
zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5.
zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6.
15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7.
20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Frist zur Beantragung von Elternzeit beim Arbeitgeber§ 16 BEEG
1. für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und
2. für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen

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